Voraussetzung für die Teilnahme an Mountainbike-Veranstaltungen von trail-là-là ist ein technisch einwandfreies Mountainbike. Ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Luftpumpe, Werkzeug, etc.) wird empfohlen.
Es ist nicht Aufgabe des Veranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen, den Teilnehmern im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann an einer Veranstaltung aufgrund einer Panne nicht bis zum Ende teilgenommen werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und Schutzausrüstung (z. B. Helm, Handschuhe, Protektoren, Schutzbrille). Die Teilnehmer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht.
Bei Veranstaltungen, die nicht das Mountainbiken zum Inhalt haben, gilt jeweils die in der Kursbeschreibung angegebene Ausstattung als verpflichtend.nAlle Teilnehmer haben selbst für ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.
Verhalten der Teilnehmer
Die Teilnahme an einer Veranstaltung von trail-là-là erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass vor allem die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf, als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.
Die vom Veranstalter durchgeführten Kurse und Touren finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.
Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer, sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Veranstaltung sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie zu erwartenden Anforderungen zu geben.
Die Teilnehmer beurteilen und entscheiden selbst und in eigener Verantwortung, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass Veranstaltungsverlauf und Veranstaltungsdauer, z.B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Heimreise nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise, sowie ausreichende Sicherheitsabstände.
Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die durchgeführten Kurse und Touren stellen auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer.
Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.
Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbiken mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden ist und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf.
Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition, sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.
Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.
Haftung des Veranstalters
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden haftet der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) des Veranstalters, sowie seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Veranstalters ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der ausführende Veranstaltungsleiter unverzüglich vor Ort, unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist der Unfallhergang schnellstmöglich und ausführlich dem Veranstalter zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.